Für Vermieter gilt grundsätzlich eine Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Die zentrale Norm ist § 556 Abs. 3 BGB.
Geht die Abrechnung verspätet zu, ist eine Nachforderung regelmäßig ausgeschlossen. Ein Guthaben des Mieters bleibt davon unberührt.
Wichtig ist der tatsächliche Zugang der Abrechnung. Halten Sie Datum und Zustellweg fest und sichern Sie Umschlag oder E-Mail-Kopfzeilen.
Wenn Frist oder Zustellung unklar sind, prüfen Sie die Abrechnung ganzheitlich mit unserer Checkliste und erstellen Sie bei Bedarf einen Widerspruch.
Sie erhalten eine strukturierte Bewertung und bei Auffälligkeiten eine Musterformulierung für den nächsten Schritt.
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